Web3. August 2026Aktualisiert am 11 Min. LesezeitGeprüft von Noah Benz

Impressum Schweiz: Pflicht, Muster und Rechtstexte für KMU

Impressum Schweiz: Jede geschäftliche Website braucht Firmenname laut Handelsregister, Postadresse und E-Mail (Art. 3 UWG), dazu eine Datenschutzerklärung.

Impressum Schweiz: Pflicht, Muster und Rechtstexte für KMU

Impressum Schweiz: die kurze Antwort

Wer in der Schweiz über eine Website Waren, Werke oder Leistungen anbietet, muss klare Angaben zu seiner Identität und Kontaktadresse machen, inklusive E-Mail-Adresse. So steht es im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 Abs. 1 lit. s. Diese Angaben stehen üblicherweise im Impressum. Dazu kommt das Datenschutzgesetz (DSG): Wer Personendaten bearbeitet, muss sich in der Datenschutzerklärung mit Name und Kontaktdaten zu erkennen geben.

Für ein Schweizer KMU heisst das: Firmenname wie im Handelsregister, vollständige Postadresse und eine funktionierende E-Mail-Adresse gehören auf jede geschäftliche Website. Daneben brauchst du eine Datenschutzerklärung. AGB sind keine Pflicht, aber oft sinnvoll. Wer Preise nennt, muss die Preisbekanntgabeverordnung einhalten.

Dieser Artikel ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deiner Situation sprich mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Impressumspflicht: wen sie trifft

Die Impressumspflicht in der Schweiz ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG. Unlauter handelt, wer im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Leistungen anbietet und dabei keine klaren und vollständigen Angaben über seine Identität und Kontaktadresse macht.

  • Onlineshops und Buchungsseiten: klar betroffen.
  • Firmenwebsites mit Leistungen und Kontaktformular: Ob eine reine Informationsseite schon "anbietet", ist in der Lehre umstritten. Die vorsichtige und übliche Haltung: Jede geschäftliche Website hat ein Impressum.
  • Rein private Websites, etwa ein Hobbyblog ohne Werbung: keine Impressumspflicht nach UWG.

Für Onlineshops verlangt dieselbe Bestimmung noch mehr: Hinweise auf die technischen Schritte zum Vertragsabschluss, Möglichkeiten zur Korrektur von Eingabefehlern und eine sofortige Bestätigung der Bestellung per E-Mail.

Was passiert, wenn das Impressum fehlt?

Eine Behörde, die Websites systematisch kontrolliert, gibt es in der Schweiz nicht. Das Risiko kommt von anderer Seite:

  • Mitbewerber und Kunden können nach Art. 9 UWG klagen, etwa auf Unterlassung und Beseitigung. Meist beginnt das mit einem Anwaltsschreiben.
  • Vorsätzlicher unlauterer Wettbewerb ist auf Strafantrag strafbar (Art. 23 UWG).
  • Der Bund kann über das SECO klagen, wenn die Interessen vieler Kunden betroffen sind.

Der grössere Schaden ist meist ein anderer: Wer auf deiner Website nach dem Impressum sucht und nichts findet, fragt sich, wer hinter der Seite steht. Er klickt weiter zum nächsten Anbieter.

Impressum Schweiz: was rein muss

Pflichtangaben nach UWG

  • Firmenname, genau wie im Handelsregister, mit Rechtsform ("Muster GmbH", nicht "Muster"). Auch Art. 954a OR verlangt, dass die Firma vollständig und unverändert verwendet wird.
  • Postadresse mit Strasse, Nummer, Postleitzahl und Ort. Ein Postfach allein reicht nicht.
  • E-Mail-Adresse, die funktioniert und gelesen wird. Ein Kontaktformular ersetzt sie nicht.

Üblich und empfohlen

  • Telefonnummer
  • Unternehmens-Identifikationsnummer (UID, Format CHE-123.456.789), bei MWST-Pflicht mit Zusatz "MWST"
  • Handelsregisteramt und Sitz
  • Vertretungsberechtigte Personen, etwa Geschäftsführung
  • Verantwortliche Person für den Inhalt
  • Haftungsausschluss und Hinweis auf Urheberrechte an Texten und Bildern

Zusätzlich bei bestimmten Berufen

Ärztinnen, Anwälte, Treuhänderinnen, Architekten, Versicherungsvermittler und andere bewilligungspflichtige Berufe haben oft zusätzliche Pflichten aus ihren Berufsgesetzen oder Standesregeln: Berufsbezeichnung, Bewilligungsbehörde, Registereintrag. Frag bei deinem Verband nach, welche Angaben für dich gelten.

Muster-Impressum zum Kopieren

Dieses Muster deckt eine typische Schweizer GmbH oder AG ab. Ersetze alle Angaben durch deine eigenen und gleiche sie mit deinem Eintrag auf zefix.ch ab. Was nicht auf dich zutrifft, lässt du weg.

Impressum

Muster GmbH
Musterstrasse 12
8200 Schaffhausen
Schweiz

Telefon: +41 52 000 00 00
E-Mail: info@muster.ch

Vertretungsberechtigte Person: Anna Muster, Geschäftsführerin

Handelsregister: Eingetragen im Handelsregister des Kantons Schaffhausen
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): CHE-123.456.789
Mehrwertsteuernummer: CHE-123.456.789 MWST

Verantwortlich für den Inhalt: Anna Muster

Haftungsausschluss
Wir prüfen die Inhalte dieser Website sorgfältig. Für Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.
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Urheberrechte
Texte, Bilder und Grafiken auf dieser Website gehören der Muster GmbH
oder den genannten Rechteinhabern. Jede Verwendung braucht unsere
schriftliche Zustimmung.

Bei einer Einzelfirma steht statt der GmbH dein Name mit dem Firmennamen, zum Beispiel "Malerei Muster, Inhaber Peter Muster". Ein Beispiel aus der Praxis ist unser eigenes Impressum.

Unterschiede nach Rechtsform

Welche Angaben dein Impressum in der Schweiz braucht, hängt auch von der Rechtsform ab:

Rechtsform Name im Impressum Handelsregister und UID Besonderheit
Einzelfirma Firmenname mit Familienname des Inhabers Eintrag ab 100'000 Franken Umsatz Pflicht, UID immer Inhaber nennen
GmbH Firma mit Zusatz "GmbH" immer eingetragen, UID angeben Geschäftsführung nennen
AG Firma mit Zusatz "AG" immer eingetragen, UID angeben Verwaltungsrat oder Geschäftsleitung nennen
Verein Vereinsname Eintrag nur bei Gewerbe oder Revisionspflicht Vorstand oder Präsidium nennen
Freiberuf Name und Berufsbezeichnung je nach Umsatz und Beruf Bewilligung und Aufsicht nennen

Ist deine Firma nicht im Handelsregister eingetragen, lässt du diesen Teil weg. Eine UID hat in der Schweiz fast jedes Unternehmen, auch ohne Handelsregistereintrag. Du findest sie im UID-Register des Bundesamts für Statistik.

Impressum-Generator: brauchbar als Gerüst

Kostenlose Generatoren für ein Impressum in der Schweiz liefern in wenigen Minuten einen Text. Als Gerüst sind sie brauchbar. Sie kennen aber weder deine Branche noch deine Rechtsform im Detail. Prüf jede Zeile, bevor du den Text übernimmst. Und nimm keinen deutschen Generator: Das deutsche Recht, heute das Digitale-Dienste-Gesetz, verlangt andere Angaben als das Schweizer Recht.

Wo das Impressum hingehört

  • Von jeder Seite mit einem Klick erreichbar, üblicherweise im Footer
  • Als Text, nicht als Bild oder PDF, damit man es kopieren und vorlesen lassen kann
  • Unter einem klaren Namen: "Impressum", nicht "Rechtliches" oder "Über uns"

E-Mail-Adresse als Bild, um Spam zu vermeiden? Verständlich, aber genau diese Angabe verlangt das Gesetz als erreichbare Kontaktadresse. Filtere Spam lieber auf dem Server.

Datenschutzerklärung nach DSG

Das revidierte Datenschutzgesetz gilt seit dem 1. September 2023. Jede Website, die Personendaten bearbeitet, braucht eine Datenschutzerklärung. Das ist praktisch jede: Kontaktformular, Server-Logs, Analyse-Tool, eingebettete Karten oder Videos.

Was eine Datenschutzerklärung nach DSG enthalten muss

Art. 19 DSG verlangt mindestens:

  1. Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  2. Bearbeitungszweck, zum Beispiel Beantwortung von Anfragen, Webanalyse, Newsletter
  3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, etwa Hosting-Anbieter, Analyse- und Newsletter-Dienste
  4. Bekanntgabe ins Ausland: die Staaten und gegebenenfalls die Garantien, mit denen der Datenschutz gesichert wird

Üblich und sinnvoll sind zudem: welche Daten du erhebst, wie lange du sie aufbewahrst, welche Cookies du setzt und welche Rechte Besucher haben, etwa Auskunft (Art. 25 DSG), Berichtigung und Löschung.

Aufbau einer Datenschutzerklärung

Eine klare Gliederung hilft dir und deinen Besuchern:

  1. Verantwortliche Stelle und Kontakt
  2. Welche Daten wir bearbeiten und wofür
  3. Kontaktformular und E-Mail
  4. Server-Logs und Hosting
  5. Cookies und Einwilligung
  6. Webanalyse (Tool, Anbieter, Speicherdauer)
  7. Eingebettete Inhalte (Karten, Videos, Schriften)
  8. Newsletter, falls vorhanden
  9. Bekanntgabe ins Ausland
  10. Rechte der betroffenen Personen
  11. Stand und Änderungen

Wie wir das auf webtree.ch gelöst haben, zeigt unsere Datenschutzerklärung. Welches Analyse-Tool sich unter dem DSG anbietet, vergleicht der Beitrag GA4 oder Matomo.

Bussen und Bearbeitungsverzeichnis

Wer die Informationspflicht vorsätzlich verletzt, kann nach Art. 60 DSG mit bis zu 250'000 Franken gebüsst werden. Anders als bei der DSGVO trifft die Busse die verantwortliche Person, nicht die Firma.

Ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten müssen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden in der Regel nicht führen. Ausnahme: Sie bearbeiten besonders schützenswerte Personendaten in grossem Umfang oder führen ein Profiling mit hohem Risiko durch. Praxen und Therapien sollten das prüfen.

Das DSG selbst verlangt für Cookies keine ausdrückliche Einwilligung. Art. 45c des Fernmeldegesetzes schreibt aber vor, dass du über Cookies informierst und Besucher sie ablehnen können.

Hast du Besucher aus der EU, gilt für sie die DSGVO. Das betrifft fast jedes KMU in Grenznähe. Dann brauchst du für Analyse- und Werbe-Cookies eine Einwilligung, bevor sie gesetzt werden. "Ablehnen" muss genauso einfach sein wie "Akzeptieren". Für die meisten KMU ist ein schlankes Banner mit echter Wahl der pragmatische Weg. Details stehen im Lexikon unter Cookie-Consent.

Kostenloser Website-Check

Wie sichtbar ist deine Website?

Du hast gelesen, worauf es ankommt. Sieh in rund 60 Sekunden, wo deine eigene Website heute steht.

AGB: keine Pflicht, oft sinnvoll

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ohne AGB gilt das Obligationenrecht. Wer online verkauft, mit Vorauszahlung arbeitet oder wiederkehrende Verträge hat, regelt mit AGB aber vieles klarer.

Was in AGB gehört: Geltungsbereich, Vertragsabschluss, Preise und Zahlung, Lieferung, Rückgabe, Gewährleistung und Haftung, Gerichtsstand und anwendbares Recht.

Drei Regeln, die oft übersehen werden:

  • Einbeziehen: Bei Onlineshops bestätigt der Kunde die AGB aktiv mit einer Checkbox, die nicht vorangekreuzt ist.
  • Ungewöhnlichkeitsregel: Klauseln, mit denen ein Kunde vernünftigerweise nicht rechnen musste, gelten nicht, auch wenn er zugestimmt hat. Unklare Klauseln werden gegen dich ausgelegt.
  • Missbräuchliche Klauseln: Gegenüber Konsumenten sind Bestimmungen unlauter, die Rechte und Pflichten erheblich zu ihrem Nachteil verschieben (Art. 8 UWG).

Widerrufsrecht: Ein generelles Widerrufsrecht für Onlinekäufe gibt es in der Schweiz nicht. Art. 40a ff. OR gelten für Haustürgeschäfte und ähnliche Situationen, nicht für normale Onlinebestellungen. Kopierte deutsche AGB mit 14 Tagen Widerruf binden dich stärker als nötig. Richtest du dich gezielt an Kunden in der EU, gelten dort aber deren Regeln.

Fremde AGB einfach zu kopieren ist doppelt riskant. Sie passen nicht zu deinem Geschäft und können urheberrechtlich geschützt sein.

Preisangaben: die Preisbekanntgabeverordnung

Nennst du auf der Website Preise für Konsumenten, gilt die Preisbekanntgabeverordnung (PBV):

  1. Endpreis: inklusive MWST und aller nicht frei wählbaren Zuschläge.
  2. In Schweizer Franken.
  3. Klar zuordenbar: Jeder Preis gehört eindeutig zu einem Produkt oder einer Leistung.

Bei Dienstleistungen, deren Preis vom Aufwand abhängt, genügt der Stundenansatz oder ein Grundtarif, ebenfalls inklusive MWST. Streichpreise wie "statt 299 nur 199" sind nur erlaubt, wenn du den höheren Preis vorher tatsächlich während einer gewissen Zeit verlangt hast. Vorsätzliche Verstösse gegen die PBV können mit Busse bis 20'000 Franken bestraft werden (Art. 24 UWG). Die Kantone überwachen die Einhaltung.

Der 20-Minuten-Check für deine Website

  1. Impressum vom Handy aus suchen. Mehr als ein Klick ist zu viel.
  2. Firmenname mit zefix.ch vergleichen. Rechtsform und Sitz korrekt?
  3. E-Mail-Adresse testen. Schreib dir selbst. Kommt die Nachricht an?
  4. UID prüfen. Steht sie drin und stimmt sie?
  5. Datenschutzerklärung öffnen. Stehen dein Analyse-Tool, dein Newsletter-Dienst und dein Hosting drin?
  6. Cookie-Banner testen. Lässt sich "Ablehnen" mit einem Klick wählen?
  7. Preise prüfen. Endpreise inklusive MWST, keine Sternchen?
  8. AGB lesen. Passt jeder Absatz zu deinem Geschäft?
  9. Bestellprozess durchklicken, falls du einen Shop hast. Gibt es eine leere AGB-Checkbox?
  10. Datum prüfen. Wann wurden die Texte zuletzt aktualisiert?

Bist du bei mehr als zwei Punkten unsicher, besteht Handlungsbedarf. Rechtstexte veralten mit jeder neuen Adresse, jedem neuen Tool und jeder Gesetzesänderung. Einmal im Jahr durchsehen genügt meist. Wer eine Website-Wartung hat, lässt das dort mitprüfen.

Was du selbst machen kannst und wo Hilfe nötig ist

  • Selbst: Impressum vervollständigen, Kontaktdaten aktualisieren, Preise korrigieren. Das sind Fakten, keine Rechtsfragen.
  • Vorlage plus Anpassung: die Datenschutzerklärung. Es gibt gute Schweizer Vorlagen und Generatoren, zum Beispiel von Verbänden. Passe sie ehrlich auf deine Tools an.
  • Fachperson: AGB bei nennenswerten Umsätzen, in regulierten Branchen oder beim Verkauf in die EU.

Häufige Fragen zum Impressum in der Schweiz

Braucht eine Website ohne Shop ein Impressum?

Die Impressumspflicht nach UWG gilt für Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr. Ob eine reine Firmenpräsentation darunter fällt, ist umstritten. Da die Angaben ohnehin für die Datenschutzerklärung nötig sind und Vertrauen schaffen, gehört ein Impressum auf jede geschäftliche Website.

Darf im Impressum ein Postfach stehen?

Nicht allein. Verlangt ist eine Kontaktadresse, an der du erreichbar bist. Ein Postfach kannst du zusätzlich angeben.

Muss ich meine private Adresse angeben, wenn ich von zu Hause arbeite?

Wenn dein Geschäftssitz zu Hause ist, ja. Diese Adresse steht auch im Handelsregister. Eine reine Zustelladresse ohne Bezug zu dir genügt nicht.

Reicht ein Impressum auf Englisch?

Richtet sich deine Website an Schweizer Kunden, sollte das Impressum in der Sprache der Website stehen. Bei mehrsprachigen Websites gehört es in jede Sprachversion.

Fazit

Ein vollständiges Impressum kostet dich zwanzig Minuten. Firmenname wie im Handelsregister, Postadresse, E-Mail, dazu eine Datenschutzerklärung nach DSG, die deine Tools nennt. Wer Preise zeigt, nennt Endpreise in Franken. Damit bist du bei den häufigsten Fehlern auf der sicheren Seite.

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