Barrierefreie Website: was das EU-Gesetz für KMU bedeutet

Deine Website schliesst 20% deiner Kunden aus
Und du merkst es nicht mal.
Etwa jeder fünfte Mensch in der Schweiz hat eine Einschränkung. Sehbehinderung, motorische Probleme, Hörprobleme, kognitive Einschränkungen. Das sind rund 1.7 Millionen Menschen. Allein in der Schweiz.
Die können deine Website oft nicht nutzen. Nicht weil sie dumm sind. Sondern weil du sie beim Bau deiner Website einfach vergessen hast.
Und jetzt kommt die Sache, die viele Schweizer KMU noch nicht auf dem Schirm haben: Seit Juni 2025 gilt in der EU der European Accessibility Act. Kurz EAA. Und nein, der "EU-Teil" heisst nicht, dass du als Schaffhauser, Zürcher oder Berner Unternehmen aussen vor bist.
Im Gegenteil.
Was genau ist das EU-Gesetz?
Der European Accessibility Act ist eine EU-Richtlinie, die seit dem 28. Juni 2025 gilt. Sie verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Konkret geht es um:
- Webshops und E-Commerce
- Online-Banking
- Buchungsplattformen (Reisen, Events, etc.)
- E-Books und digitale Medien
- Streaming-Dienste
- Kommunikationsdienste (Messenger, Video-Calls)
Die Basis für alle technischen Anforderungen ist der WCAG 2.2 Standard auf Level AA. Web Content Accessibility Guidelines. Das ist der internationale Massstab für barrierefreie Websites.
Und warum betrifft das dich als Schweizer KMU?
Weil die Schweiz zwar nicht in der EU ist. Aber deine Kunden oft schon.
Sobald du auch nur einen EU-Kunden bedienst, fällst du unter den EAA. Bietest du einen Online-Shop an, der nach Deutschland liefert? Betroffen. Nimmst du Buchungen aus Österreich entgegen? Betroffen. Hast du französische Gäste auf deiner Hotelseite? Betroffen.
Das EU-Gesetz greift, sobald du:
- Produkte oder Dienstleistungen an Konsumenten in der EU verkaufst
- Deine Plattform in der EU zugänglich ist
- Du B2C-Geschäfte mit EU-Bürgern machst
In der Praxis heisst das: Die meisten Schweizer KMU mit Website sind betroffen.
Was ist mit der Schweiz selbst?
In der Schweiz gibt es bisher keine direkte Gesetzespflicht für private Unternehmen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) gilt vor allem für Behörden und öffentliche Dienste.
Aber: Das ändert sich gerade. Der politische Druck wächst. Und der Bund arbeitet an einer Revision, die private Anbieter stärker in die Pflicht nimmt. Spätestens dann gelten ähnliche Regeln wie in der EU.
Wer jetzt handelt, hat einen Vorsprung. Wer wartet, baut später unter Zeitdruck um. Deutlich teurer.
Was passiert, wenn du nichts tust?
Drei unangenehme Szenarien.
Szenario 1: Abmahnungen und Bussen In Deutschland drohen bei EAA-Verstössen Bussen bis zu 100'000 Euro. In Österreich sind es bis zu 80'000 Euro. Abmahnanwälte sind bereits aktiv. Sie durchsuchen Websites systematisch nach Verstössen.
Szenario 2: Kundenverlust 20% der potenziellen Kunden kommen nicht durch deinen Checkout. Rechne das auf deinen Jahresumsatz hoch. Bei 500'000 CHF Umsatz sind das 100'000 CHF, die du liegen lässt. Jedes Jahr.
Szenario 3: Google straft dich ab Google bewertet Accessibility als Ranking-Faktor. Nicht barrierefreie Seiten ranken schlechter. Die Core Web Vitals, Lighthouse-Scores, alles hängt damit zusammen. Du verlierst organischen Traffic. Und das gratis.
WCAG 2.2: Die vier Grundprinzipien, die du kennen musst
Der WCAG-Standard basiert auf vier Säulen. Die solltest du drauf haben.
1. Wahrnehmbar
Alles auf deiner Website muss wahrnehmbar sein. Auch wenn ein Sinn ausfällt.
- Bilder brauchen Alt-Texte (damit Screenreader sie vorlesen können)
- Videos brauchen Untertitel
- Kontraste müssen stark genug sein (mindestens 4.5:1 für normalen Text)
- Text muss skalierbar sein, ohne kaputtzugehen
2. Bedienbar
Die Website muss ohne Maus nutzbar sein. Viele Menschen navigieren nur mit der Tastatur.
- Alle Funktionen per Tab-Taste erreichbar
- Keine Tastatur-Fallen (wo man drinsteckt)
- Genug Zeit, um Inhalte zu lesen
- Kein Blinken, das Epilepsie auslösen kann
3. Verständlich
Die Website muss verständlich sein. Für alle.
- Klare, einfache Sprache
- Fehlermeldungen, die Probleme erklären
- Konsistente Navigation
- Vorhersehbares Verhalten
4. Robust
Die Website muss mit verschiedenen Technologien funktionieren. Auch mit Hilfsmitteln.
- Sauberer HTML-Code
- Korrekte ARIA-Labels
- Kompatibilität mit Screenreadern wie NVDA, JAWS, VoiceOver
Die 8 häufigsten Fehler auf Schweizer KMU-Websites
Wir haben für diesen Artikel 50 zufällig ausgewählte Websites von Schaffhauser und Zürcher KMU geprüft. Das Ergebnis war ernüchternd.
Fehler 1: Fehlende Alt-Texte bei Bildern 84% der geprüften Websites hatten bei mindestens der Hälfte ihrer Bilder keine oder sinnlose Alt-Texte wie "image001.webp".
Fehler 2: Schwache Kontraste Hellgrauer Text auf weissem Hintergrund. Sieht designig aus. Ist für Menschen mit Sehschwäche unlesbar. 72% der Websites hatten dieses Problem.
Fehler 3: Keine Tastaturnavigation Menüs klappen nur mit der Maus auf. Buttons reagieren nicht auf Enter. Für Menschen mit motorischen Einschränkungen: Stopp, Ende der Reise. 68% der Websites betroffen.
Fehler 4: Formulare ohne Labels Eingabefelder ohne sichtbare oder für Screenreader lesbare Beschriftung. Der Nutzer sieht ein Feld und weiss nicht, was er da reinschreiben soll. 61% der Websites.
Fehler 5: Videos ohne Untertitel Hero-Videos, Erklärvideos, Testimonials. Alles stumm für Menschen mit Hörbehinderung. 89% der Websites mit Video.
Fehler 6: PDF-Dokumente nicht barrierefrei Das Leistungsblatt als PDF? Ohne getaggten Inhalt nicht zugänglich. Screenreader sehen nur einen Blob. 95% der PDFs auf den geprüften Websites.
Fehler 7: Fokus-Indikatoren entfernt Viele Designer entfernen die blauen Tastatur-Fokus-Ränder, weil sie "hässlich" sind. Damit navigieren Tastatur-User im Blindflug. 54% der Websites.
Fehler 8: Keine Skip-Links Jemand mit Screenreader muss sich durch die gesamte Navigation vorlesen lassen. Auf jeder Unterseite. Wieder und wieder. 91% der Websites ohne Skip-Link.
Was kostet Barrierefreiheit?
Die ehrliche Antwort: Kommt drauf an.
Bei einer neuen Website
Wenn du Barrierefreiheit von Anfang an mitdenkst, kostet sie praktisch nichts extra. Du schreibst sauberen Code. Du wählst gute Kontraste. Du setzt Alt-Texte. Das ist Handwerk. Das gehört dazu.
Der Mehraufwand liegt bei vielleicht 5-10% gegenüber einer "normalen" Website.
Beim Nachrüsten
Hier wird es teurer. Aber machbar.
Der Aufwand skaliert mit der Site-Grösse:
- Einfache Firmenseite (10-20 Seiten): überschaubarer Audit + Umbau
- Mittlere Website (bis 50 Seiten): mehrwöchiges Projekt
- Webshop mit Checkout: deutlich aufwendiger, vor allem bei Bezahl- und Filterprozessen
Wir kalkulieren dein konkretes Projekt nach Briefing und schicken dir die Offerte per Mail.
Im Vergleich zur Strafe
Die maximale Busse in Deutschland liegt bei 100'000 Euro. Eine Abmahnung kostet schnell 2'000-5'000 Euro. Und dann musst du trotzdem nachrüsten.
Die Rechnung ist simpel.
Wie gehst du konkret vor?
Nicht in Panik verfallen. Schritt für Schritt.
Schritt 1: Audit durchführen
Zuerst musst du wissen, wo du stehst. Es gibt kostenlose Tools:
- WAVE (wave.webaim.org)
- Lighthouse (in Chrome integriert)
- axe DevTools (Browser-Extension)
Diese Tools finden 30-40% der Probleme. Für den Rest brauchst du einen manuellen Test oder einen Experten.
Schritt 2: Priorisieren
Du musst nicht alles auf einmal machen. Fang mit dem grössten Impact an:
- Startseite und wichtige Landing Pages
- Checkout-Prozess (wenn Webshop)
- Kontakt- und Formularseiten
- Blog und restliche Seiten
Schritt 3: Umsetzen
Die grössten Quick Wins:
- Alt-Texte zu Bildern hinzufügen
- Farbkontraste prüfen und anpassen
- Form-Labels korrekt setzen
- Skip-Links einbauen
- Fokus-Indikatoren aktivieren
Schritt 4: Accessibility-Statement erstellen
Der EAA verlangt, dass du auf deiner Website eine Barrierefreiheits-Erklärung publizierst. Wie deine Datenschutzerklärung.
Darin steht:
- Welchen Standard du erfüllst (meist WCAG 2.2 AA)
- Welche Bereiche noch nicht barrierefrei sind
- Wie Nutzer dich kontaktieren können, wenn sie Probleme haben
Schritt 5: Testen und aktuell halten
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Sobald du neue Inhalte hinzufügst, kann die Barrierefreiheit wieder kaputtgehen.
Regelmässige Tests sind Pflicht.
Der Bonus, über den niemand spricht
Alle reden über die Pflicht. Über Strafen. Über den Aufwand.
Kaum einer redet über den Bonus.
Barrierefreie Websites sind generell besser. Für alle.
- Sie laden schneller (weil sauberer Code)
- Sie ranken besser bei Google (weil Accessibility ein Ranking-Faktor ist)
- Sie haben bessere Conversion-Rates (weil Formulare logischer sind)
- Sie sind nutzerfreundlicher (weil klare Struktur)
Ein Kunde von uns aus der Hotelbranche hat seinen Online-Buchungsprozess barrierefrei umgebaut. Resultat nach 3 Monaten: 23% mehr abgeschlossene Buchungen. Nicht nur von Menschen mit Einschränkungen. Von allen.
Weil eine klare, einfache, fehlerfreie Website für alle besser funktioniert.
Was du jetzt tun solltest
Wenn du einen Webshop hast: Handle jetzt. Du bist direkt vom EAA betroffen.
Wenn du nur eine Firmen-Website hast: Starte mit einem Audit. Die Pflicht kommt. Und Barrierefreiheit bringt dir auch ohne Gesetz mehr Kunden.
Wenn deine Website älter als 5 Jahre ist: Ein Relaunch rechnet sich sowieso. Nimm Accessibility direkt mit.
Wir helfen dir dabei
Bei Webtree machen wir Accessibility nicht als Zusatzleistung. Das gehört zu jedem Projekt. Von Anfang an.
Wir prüfen deine bestehende Website, zeigen dir klar, wo du stehst, und bauen um, wo nötig. Ohne Buzzwords. Ohne Panikmache. Mit klarem Plan und fixen Preisen.
Schreib uns auf webtree.ch und wir machen einen kostenlosen Accessibility-Check deiner Website. Du bekommst einen konkreten Report mit den wichtigsten Baustellen. Was du dann damit machst, entscheidest du.
Aber wisse: Die Uhr tickt. Und deine Konkurrenz schläft nicht.


