Web19. April 2026Aktualisiert am 9 Min. LesezeitGeprüft von Noah Benz

Barrierefreie Website: Pflichten und Umsetzung für KMU

Barrierefreie Website: Private KMU in der Schweiz sind heute nicht generell verpflichtet. Verkaufst du online an EU-Kunden, gilt seit Juni 2025 der EAA.

Barrierefreie Website: Pflichten und Umsetzung für KMU

Barrierefreie Website: die kurze Antwort

Eine barrierefreie Website lässt sich von allen Menschen nutzen, auch mit Sehbehinderung, mit Screenreader, nur mit der Tastatur oder mit eingeschränktem Gehör. Massstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), in der Praxis die Stufe AA.

Zur Pflicht: In der Schweiz sind private Unternehmen heute nicht generell verpflichtet, ihre Website barrierefrei zu bauen. Verpflichtet sind vor allem Bund und öffentliche Stellen. Verkaufst du aber online an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU, gilt seit dem 28. Juni 2025 der European Accessibility Act. Und in Bern liegt eine Gesetzesrevision, die auch Private stärker in die Pflicht nehmen soll.

Was der Begriff genau bedeutet, erklärt das Lexikon unter Barrierefreiheit. Hier geht es darum, was für dein KMU gilt und wie du vorgehst.

Rechtslage in der Schweiz (Stand Oktober 2026)

Die Schweiz hat kein eigenes Gesetz, das private Websites barrierefrei vorschreibt. Die Regeln verteilen sich auf mehrere Erlasse:

  • Bundesverfassung, Art. 8: verbietet die Diskriminierung wegen einer Behinderung und verpflichtet Bund und Kantone zu Massnahmen gegen Benachteiligungen.
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), Art. 14: Der Bund muss seine Dienstleistungen, auch die im Internet, für Menschen mit Behinderungen zugänglich anbieten.
  • Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV): verweist für Websites des Bundes auf den Standard eCH-0059. Dieser stützt sich auf WCAG 2.1, Stufe AA.
  • BehiG, Art. 6: Private, die Dienstleistungen öffentlich anbieten, dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren. Das Gesetz versteht darunter aber eine besonders krasse Ungleichbehandlung. Eine Website mit Barrieren fällt in der Regel nicht darunter. Und selbst bei einer Diskriminierung gibt es keinen Anspruch auf Beseitigung, sondern höchstens eine Entschädigung von bis zu 5'000 Franken (Art. 11 BehiG).

Kantone und Gemeinden haben teils eigene Regeln für ihre Verwaltungen. Für dich als KMU heisst das: Arbeitest du im Auftrag einer Behörde, gelten deren Vorgaben, meist eCH-0059.

Was sich gerade ändert

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 eine Teilrevision des BehiG ans Parlament überwiesen. Sie soll den Schutz vor Benachteiligung ausweiten, insbesondere bei Dienstleistungen von Privaten. Private Anbieter sollen künftig angemessene Vorkehrungen treffen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Angebote nutzen können. Am 25. Februar 2026 hat der Bundesrat zusätzlich einen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative verabschiedet. Beides berät das Parlament, in Kraft ist noch nichts. Den aktuellen Stand veröffentlicht das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB).

Für die Planung heisst das: Wer heute eine neue Website baut, baut sie besser gleich nach WCAG AA. Nachrüsten unter Zeitdruck kostet mehr.

Das EU-Gesetz: wann es Schweizer KMU betrifft

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie. Die Mitgliedstaaten haben sie in eigene Gesetze übertragen, Deutschland mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Österreich mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Sie gelten seit dem 28. Juni 2025.

Der EAA erfasst nicht jede Website. Er gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, unter anderem:

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Onlineshops und Websites, über die Konsumenten einen Vertrag abschliessen
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • Personenbeförderung, etwa Ticketkauf und Reiseinformationen
  • E-Books und elektronische Kommunikationsdienste
Situation Schweiz EU (EAA)
Firmenwebsite ohne Onlinekauf keine Pflicht nicht erfasst
Onlineshop nur für die Schweiz keine Pflicht nicht erfasst
Onlineshop mit Verkauf an EU-Konsumenten keine Pflicht erfasst
Reines B2B-Angebot keine Pflicht nicht erfasst
Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanz) mit Dienstleistung keine Pflicht ausgenommen
Website im Auftrag einer Behörde eCH-0059 je nach Land

Entscheidend ist, ob du dein Angebot gezielt an EU-Konsumenten richtest: Lieferung in die EU, Preise in Euro, eine Shopversion für Deutschland. Ein Schaffhauser Handwerksbetrieb mit Kontaktformular fällt nicht darunter, ein Shop, der nach Deutschland liefert, schon.

Bei Verstössen drohen in Deutschland Bussgelder bis 100'000 Euro, in Österreich bis 80'000 Euro. Dazu kommen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherverbände. Technischer Massstab ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf WCAG 2.1 AA verweist.

Bist du unsicher, ob dein Angebot erfasst ist, kläre das mit einer Fachperson für EU-Recht. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt

Barrieren treffen mehr Menschen, als man denkt: ältere Kundinnen mit nachlassender Sehkraft, jemand mit gebrochenem Arm, der nur eine Hand frei hat, Leute, die das Handy in der Sonne lesen. Was für Menschen mit Behinderungen nötig ist, hilft allen.

  • Mehr Anfragen: Formulare mit klaren Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen werden häufiger abgeschickt. Mehr dazu in der Conversion-Optimierung.
  • Bessere Grundlage für Google: Barrierefreiheit ist kein direkter Ranking-Faktor. Saubere Überschriften, Alt-Texte und eine klare Struktur helfen Suchmaschinen und KI-Systemen aber, deine Inhalte zu verstehen.
  • Bessere Bedienung auf dem Handy: Grosse Klickflächen, gute Kontraste und skalierbare Schrift machen die mobile Ansicht besser.

WCAG in vier Prinzipien

Die WCAG ordnen alle Anforderungen vier Prinzipien zu. Die aktuelle Version 2.2 ist seit Oktober 2023 veröffentlicht. Gesetze und Normen verweisen meist noch auf 2.1. Wer 2.2 AA erfüllt, erfüllt auch 2.1 AA.

1. Wahrnehmbar

  • Bilder haben Alt-Texte, die den Inhalt beschreiben, dekorative Bilder ein leeres Alt-Attribut
  • Videos haben Untertitel
  • Text hat einen Kontrast von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund, grosser Text 3:1
  • Die Seite bleibt bei 200 Prozent Zoom bedienbar

2. Bedienbar

  • Alle Funktionen sind mit der Tastatur erreichbar
  • Der Tastaturfokus ist sichtbar
  • Es gibt einen Link "Zum Inhalt springen" am Seitenanfang
  • Nichts blinkt öfter als dreimal pro Sekunde
  • Klickflächen sind gross genug (WCAG 2.2 verlangt mindestens 24 mal 24 Pixel)

3. Verständlich

  • Die Sprache der Seite ist im Code angegeben
  • Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen
  • Fehlermeldungen sagen, was falsch ist und wie man es korrigiert
  • Navigation und Bedienelemente verhalten sich auf allen Seiten gleich

4. Robust

  • Sauberes, gültiges HTML mit echten Überschriften, Listen und Schaltflächen
  • ARIA-Attribute nur dort, wo HTML allein nicht reicht
  • Funktioniert mit Screenreadern wie VoiceOver, NVDA oder JAWS
Kostenloser Website-Check

Wie sichtbar ist deine Website?

Du hast gelesen, worauf es ankommt. Sieh in rund 60 Sekunden, wo deine eigene Website heute steht.

Die häufigsten Fehler

Die Organisation WebAIM prüft jedes Jahr die Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites. In der Auswertung 2025 hatten rund 95 Prozent automatisch erkennbare WCAG-Fehler. Die häufigsten:

  1. Zu schwacher Kontrast: hellgrauer Text auf weissem Grund, bei rund vier von fünf Startseiten
  2. Fehlende Alt-Texte bei Bildern, bei mehr als der Hälfte
  3. Formularfelder ohne Beschriftung, bei knapp der Hälfte
  4. Leere Links und Schaltflächen, etwa Icons ohne Text, die der Screenreader nicht vorlesen kann
  5. Fehlende Sprachangabe im Code, sodass der Screenreader falsch ausspricht

Dazu kommen Fehler, die kein Tool findet: Menüs, die nur mit der Maus aufklappen, entfernte Fokus-Rahmen, PDFs ohne Struktur, Cookie-Banner, die sich mit der Tastatur nicht schliessen lassen.

So machst du deine Website barrierefrei

Schritt 1: Stand prüfen

Starte mit kostenlosen Werkzeugen: Lighthouse in Chrome, WAVE von WebAIM oder die Browser-Erweiterung axe DevTools. Sie finden einen Teil der Fehler automatisch. Danach prüfst du von Hand: Seite nur mit der Tab-Taste bedienen, Zoom auf 200 Prozent stellen, einmal mit VoiceOver oder NVDA durchhören.

Einen ersten Überblick über Technik und Ladezeit deiner Seite gibt dir auch unsere kostenlose Website-Analyse.

Schritt 2: Nach Wirkung ordnen

Fang dort an, wo Besucher etwas tun sollen:

  1. Startseite und wichtigste Leistungsseiten
  2. Kontaktformular, Terminbuchung oder Bestellprozess
  3. Navigation, Cookie-Banner und Footer, weil sie auf jeder Seite vorkommen
  4. Blog, PDFs und ältere Unterseiten

Schritt 3: Schnelle Verbesserungen umsetzen

  • Alt-Texte für alle inhaltlichen Bilder
  • Kontraste der Schriftfarben anpassen
  • Beschriftungen für alle Formularfelder
  • Fokus-Rahmen sichtbar machen
  • Sprachangabe und Überschriftenstruktur prüfen (eine H1, dann H2 und H3 in Reihenfolge)

Schritt 4: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Fällt dein Shop unter den EAA, musst du beschreiben, wie dein Angebot die Anforderungen erfüllt. Üblich ist eine eigene Seite, verlinkt im Footer. Sie nennt den erfüllten Standard, bekannte Einschränkungen und einen Kontakt für Rückmeldungen. Auch ohne Pflicht ist eine solche Erklärung ein gutes Signal.

Schritt 5: Barrierefrei bleiben

Jedes neue Bild, jedes neue Formular und jedes Plugin kann neue Barrieren bringen. Prüf die wichtigsten Seiten nach grösseren Änderungen erneut. Wer redaktionell arbeitet, braucht eine kurze Regel für Alt-Texte und Überschriften.

Was eine barrierefreie Website kostet

Bei einer neuen Website ist Barrierefreiheit vor allem eine Frage des Handwerks: semantisches HTML, gute Kontraste, Tastaturbedienung. Plant man sie von Anfang an ein, fällt kaum Mehraufwand an. Bei Webtree gehören diese Grundlagen zu jeder Website, die wir erstellen. Unsere Websites beginnen bei 5'000 Franken.

Nachrüsten ist teurer, weil Design, Farben und Komponenten oft angepasst werden müssen. Der Aufwand hängt ab von der Zahl der Seitenvorlagen (nicht der Seiten), vom Shop- oder Buchungsprozess und davon, wie viele Fremd-Plugins im Spiel sind. Eine Firmenseite mit wenigen Vorlagen ist in Tagen machbar, ein Shop mit Filter und Checkout wird ein eigenes Projekt.

Häufige Fragen zur barrierefreien Website

Gilt der European Accessibility Act für meine Firmenwebsite ohne Shop?

In der Regel nicht. Der EAA erfasst Dienstleistungen, bei denen Verbraucher online einen Vertrag abschliessen. Eine reine Informationsseite mit Kontaktformular gehört nicht dazu.

Reicht ein Accessibility-Plugin oder Overlay?

Nein. Overlays legen eine Werkzeugleiste über die Seite, beheben aber die Fehler im Code nicht. Screenreader-Nutzer empfinden sie oft als störend. Wer eine Pflicht erfüllen muss, kommt um die Umsetzung der WCAG im Code nicht herum.

Wer prüft, ob meine Website barrierefrei ist?

In der Schweiz gibt es für Private keine Kontrollstelle. In der EU überwachen nationale Marktaufsichtsbehörden die Einhaltung des EAA. Eine unabhängige Prüfung nach WCAG bietet in der Schweiz zum Beispiel die Stiftung "Zugang für alle" an.

Muss ich bestehende PDFs barrierefrei machen?

Für Dokumente, die Kunden zum Vertragsabschluss brauchen, etwa AGB oder Preislisten in einem EAA-pflichtigen Shop, ja. Einfacher ist es oft, den Inhalt als normale Webseite anzubieten statt als PDF.

Fazit: jetzt planen statt später umbauen

Für die meisten Schweizer KMU ist eine barrierefreie Website heute keine Pflicht. Für Shops mit EU-Kunden ist sie es bereits. Und die Revision des BehiG zeigt die Richtung. Wer jetzt neu baut, baut nach WCAG AA und spart sich den Umbau.

Willst du wissen, wo deine Website steht? Starte mit der kostenlosen Analyse und prüfe danach die Punkte aus diesem Artikel. Steht ohnehin eine neue Website an, planen wir Barrierefreiheit beim Website erstellen von Anfang an mit ein.

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